Das nachträgliche Anbringen einer Anhängerkupplung, das Tieferlegen oder andere technische Veränderungen verlangen nach einer Bestätigung über den ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbau.
Diese Fahrzeugein- und Anbauabnahme nach §19(3) StVZO führen unsere kompetenten Ingenieure im Namen der GTÜ durch.