Das nachträgliche Anbringen einer Anhängerkupplung, das Tieferlegen oder andere technische Veränderungen verlangen nach einer Bestätigung über den ordnungsgemäßen Ein- bzw. Anbau.
Die Fahrzeuguntersuchungen an Kraftfahrzeugen nach §29 StVZO zur Erlangung der amtlichen Prüfplakette wird von unseren qualifizierten Ingenieuren im Namen der GTÜ durchgeführt.